Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Orangery

Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine selbstfinanzierte betriebliche Altersvorsorge (Entgeltumwandlung).

Seit 2019 sind Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet die betriebliche Altersvorsorge von Mitarbeitenden zudem finanziell zu bezuschussen.

Auch wir nehmen als Arbeitgeber unsere soziale Verantwortung wahr.

Die Geschäftsleitung hat daher beschlossen, Sie anhand der nachfolgenden Informationen über die betriebliche Vorsorge in Ihrem Unternehmen aufzuklären.

Ihre Absicherungsmöglichkeiten

Altersvorsorge

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    Das System der sozialen Sicherheit beruht in Deutschland auf dem so genannten „Schichtenmodell“.

    Eine dieser Schichten ist die betriebliche Altersversorgung (bAV).

    Die betriebliche Altersversorgung kann auf zwei Weisen finanziert werden zum einen durch den Arbeitgeber, also freiwillig oder zum anderen durch den Arbeitnehmer selbst durch den Verzicht des Arbeitnehmers auf Teile seiner Barvergütung, die sog. Entgeltumwandlung. Für die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherten Arbeitnehmer besteht ein Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung

    Betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn dem Mitarbeiter aus Anlass seines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitgeber Leistungen zur Absicherung mindestens eines biometrischen Risikos (Alter, Tod, Invalidität) zugesagt werden und Ansprüche auf diese Leistungen erst mit dem Eintritt dieses Ereignisses fällig werden (§ 1 BetrAVG).

Berufsunfähigkeit

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Schützen auch Sie sich und ihre Familie gegen die finanziellen Folgen von Berufsunfähigkeit.

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    Berufsunfähigkeitsrente

    Als Schutz gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit können Sie sich mit einer Berufsunfähigkeitsrente bis zu 18.000 EUR jährlich versichern.

    Beitragsbefreiung

    Gegen das Risiko der Altersarmut im Falle der Berufsunfähigkeit können Sie sich mit einer Beitragsbefreiung versichern.

Todesfall absichern

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Schützen auch Sie ihre Familie und Hinterbliebenen gegen die finanziellen Folgen Ihres vorzeitigen Ablebens.

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    TODESSCHUTZ INBEGRIFFEN

    Während der Ansparphase:
    Stirbt eine bei ePension versicherte Person vor Beginn der Altersrente, wird aus dem angesparten Versorgungskapital eine Hinterbliebenenleistung gezahlt.

    Während der Rentenphase:
    Stirbt eine bei ePension versicherte Person nach Beginn der Altersrente, wird aus der laufenden Rente eine Hinterbliebenenleistung gezahlt.

    TODESFALL ZUSÄTZLICH

    Bis zu 150.000 EUR können bei ePension versicherte Personen als zusätzlichen Todesfallschutz absichern.

    Zusätzliche Partner- und Waisenrente
    Zusätzlich zu bestehenden Todesfallabsicherungen können bei ePension versicherte Person eine lebenslange Hinterbliebenenrente für ihre Partner und Waisen abschließen.

Erklärvideos

Warum macht betriebliche Altersvorsorge Sinn?

Warum mit ePension?

Was Sie als Arbeitgeber wissen müssen

Berechnungsbeispiel

Anhand dieses Berechnungsbeispiels wird deutlich, dass Sie bei einer Umwandlung Ihres Bruttogehalts in Höhe von 100 EUR mtl. einen Zuschuss von 15% auf diesen Umwandlungsbetrag erhalten, also 15 EUR Zuschuss mtl..

Ihr Umwandlungsbetrag setzt sich zusammen aus

1. 50,43 EUR Eigenbeitrag
2. 20,07 EUR Sozialversicherungsersparnis
3. 29,50 EUR Steuerersparnis

Insgesamt 115 EUR mtl. Beitrag in die betriebliche Altersvorsorge bei 50,43 EUR Eigenanteil (Nettoabzug)

Ihr Ansprechpartner

web_jakob

Jakob J. Klement
Chief Technology Officer Orangery





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