
Häufige Fragen unserer Kunden zu den Themen betriebliche Altersversorgung und Pensionsfonds
Was passiert, wenn ich aus dem Arbeitsverhältnis ausscheide?
Wenn Sie aus Ihrem aktuellen Arbeitsverhältnis ausscheiden und zu einem neuen Arbeitgeber wechseln, können Sie Ihre Altersversorgung über ePension weiterführen. Dazu müsste sich Ihr neuer Arbeitgeber ebenfalls ePension anschließen. In einem solchen Fall werden wir Sie vollumfänglich unterstützen und begleiten. Sollte Ihr neuer Arbeitgeber eine andere Durchführung wünschen, so können Sie sich Ihr Versorgungsguthaben in Höhe der unverfallbaren Anwartschaften übertragen lassen.
Wenn Sie aus dem aktuellen Arbeitsverhältnis ausscheiden und keinen neuen Arbeitgeber haben, dann können Sie den Vertrag privat weiterführen.
Wenn Sie arbeitslos werden sollten, bleiben Ihre unverfallbaren Ansprüche erhalten und werden zudem auch nicht auf ein etwaiges Arbeitslosengeld II angerechnet. Sie können die Beiträge darüber hinaus privat fortführen oder die Versorgung beitragsfrei stellen.
Kann ich meine Beiträge zur Entgeltumwandlung verändern?
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Beiträge zu erhöhen oder zu verringern. Somit ist Ihr privater Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung über die gesamte Laufzeit bis zur Rente flexibel und passt sich Ihren Lebensumständen an.
Woher weiß ich, was mein Arbeitgeber für mich spart und wie der Stand meiner Altersversorgung ist?
Sie erhalten jährlich einen „Versorgungsausweis“ von ePension, der detailliert über die eingezahlten Beiträge und über Ihre Leistungsansprüche informiert.
Hat die Entgeltumwandlung Auswirkungen auf meine Sozialversicherungssysteme?
Die Entgeltumwandlung reduziert Ihre Beiträge zu den gesetzlichen Sozialsystemen, weshalb es zu entsprechend geringeren Leistungen aus diesen Systemen kommen kann.
Sollten Sie gesetzlich, freiwillig oder privat versichert sein, so kann eine Entgeltumwandlung zu einer gesetzlichen Pflichtversicherung führen.
Weitere Fragen beantwortet gerne Ihr ePension-Team unter: